Sind ausländische Unternehmen in Frankreich körperschaftssteuerpflichtig?

Möchten Sie in den französischen Markt eintreten und fragen sich, welche Steuern auf Sie zukommen? Die Körperschaftssteuer (Impôt sur les sociétés, IS) ist die gängigste Steuer und wird als Prozentsatz des jährlichen Unternehmensgewinns erhoben. Aber betrifft dies auch ausländische Unternehmen, insbesondere solche ohne Niederlassung in Frankreich?

Besteuerung der in Frankreich erzielten Gewinne

Grundsätzlich unterliegt ein ausländisches Unternehmen der Körperschaftssteuer (IS) in Frankreich, wenn es dort eine regelmäßige Geschäftstätigkeit ausübt. Es wird dann auf die Gewinne besteuert, die auf französischem Staatsgebiet erzielt werden.

Maßgeblich ist also der Standort der Geschäftstätigkeit. Theoretisch sind Gewinne, die außerhalb Frankreichs erzielt werden, nicht körperschaftssteuerpflichtig, es sei denn, ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen gewährt Frankreich das Recht, bestimmte Gewinne zu besteuern.

Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz?

Sofern keine besonderen Regelungen gelten, beträgt der Körperschaftssteuersatz 15 % oder 25 %, abhängig vom Umsatz und Gewinn:

  • Für Gewinne zwischen 0 € und 42.500 €:
    • 15 %, wenn der Unternehmensumsatz 10 Millionen € oder weniger beträgt.
    • 25 %, wenn der Umsatz über 10 Millionen € liegt.
  • Für Gewinne über 42.500 €: 25 %

Der Status eines Unternehmens ohne Niederlassung in Frankreich (ESEF)

Der Status Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich (ESEF) richtet sich an ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen möchten, ohne dort eine ständige Niederlassung zu haben. Dieser Status bietet mehrere Vorteile:

  • Vereinfachte Verwaltung: Es ist keine Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung erforderlich, wodurch die buchhalterischen und administrativen Verpflichtungen erheblich reduziert werden. Das Unternehmen muss lediglich seine Mitarbeiter in Frankreich anmelden und Sozialversicherungsbeiträge an die URSSAF entrichten sowie bestimmte Steuern zahlen (Lohnsteuerabzug für Mitarbeiter, Körperschaftssteuer).
  • Einfache Geschäftstätigkeit: Dieser Status ermöglicht es Unternehmen, den französischen Markt zu testen, ohne sich zu schnell festzulegen oder zu hohe Risiken einzugehen. Ein Unternehmen ohne Niederlassung kann in Frankreich Personal einstellen, die Nachfrage nach seinen Produkten oder Dienstleistungen bewerten und Einnahmen erzielen, ohne eine ständige Niederlassung zu haben.
  • Geringere Kosten: Ohne feste Niederlassung in Frankreich entfallen für ausländische Unternehmen bestimmte Kosten (Notargebühren, Registrierungspflichten, einige Steuern).

Der ESEF-Status ist eine attraktive Lösung für ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sein möchten (hauptsächlich im Marketing, in der Marktforschung oder im Back-Office, jedoch ohne Entscheidungsbefugnis), ohne dort steuerlich ansässig zu sein. Er ermöglicht eine kommerzielle Präsenz in Frankreich bei reduzierten administrativen Verpflichtungen. Es ist jedoch wichtig, sich über die Verpflichtungen dieses Status im Klaren zu sein und Expertenrat einzuholen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung, um die Vorteile des ESEF-Status optimal zu nutzen!

Unternehmen Körperschaftssteuer in Frankreich

Projinvest Services
24 rue Feydeau 75002
Paris - FRANCE
Tél : +33 1 42 22 07 10
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