Benötigt ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Möchten Sie in den französischen Markt eintreten, aber kein Unternehmen in Frankreich gründen? Haben Sie Fragen zu den französischen Steuern, insbesondere zur Mehrwertsteuer (TVA)? Wir beantworten eine der häufigsten Fragen ausländischer Unternehmen, die in Frankreich tätig sind: Benötigt ein ausländisches Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Steueridentifikationsnummer, die Unternehmen zugewiesen wird, die in einem EU-Land der Mehrwertsteuer unterliegen. Sie erleichtert den Handel zwischen Unternehmen innerhalb der EU und gewährleistet die korrekte Anmeldung und Zahlung der Mehrwertsteuer. Die Nummer beginnt mit dem Ländercode (FR für Frankreich, DE für Deutschland usw.), gefolgt von einer individuellen Zahlen- oder Buchstabenkombination.

Müssen ausländische Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wenn sie keine Niederlassung in Frankreich haben?

Ja, in bestimmten Fällen kann ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen. Die Nummer ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Innergemeinschaftliche Erwerbe in Frankreich;
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen, die als Lagerbewegungen gelten;
  • Fakturierung von umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen in Frankreich an Privatpersonen oder nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen;
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen aus Frankreich;
  • Exporte aus Frankreich;
  • Fernverkäufe von Waren aus einem anderen Staat an Privatpersonen in Frankreich;
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Importen;
  • Reverse-Charge-Verfahren für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen;
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Subunternehmerleistungen;
  • Vermietung von Gewerbeimmobilien ohne Ausstattung.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Steuerwebsite (« Do foreign companies have to register for VAT? ») oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der französischen Steuerbehörde.

Wie erhält man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Service des Impôts des Entreprises (SIEE) stellen und möglicherweise einen Steuervertreter benennen. Falls Ihr Unternehmen nicht der Quellensteuerpflicht in Frankreich unterliegt und außerhalb der EU ansässig ist (mit Ausnahme bestimmter Drittstaaten), müssen Sie sich über https://formalites.entreprises.gouv.fr registrieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Service des Impôts des Entreprises (SIEE).

Warum den Status „ESEF“ wählen?

Der Status Entreprise sans Établissement en France (ESEF) ermöglicht es ausländischen Unternehmen, den französischen Markt zu betreten und Mitarbeiter einzustellen, ohne eine juristische Einheit in Frankreich zu gründen. Obwohl dieser Status nicht immer von der Mehrwertsteuer befreit, bietet er mehrere Vorteile:

  • Weniger Formalitäten: Da keine juristische Einheit in Frankreich registriert werden muss, vermeiden ausländische Unternehmen viele administrative Hürden.
  • Geringes Risiko zur Markterprobung: Ohne eine Niederlassung in Frankreich kann der Markt schnell getestet werden, ohne hohe Investitionen in Zeit und Geld.
  • Einsparungen: Unternehmen mit ESEF-Status sparen Zeit bei der Bürokratie und zahlen nur minimale Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge).

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