Wie kann ein Mitarbeiter nach Frankreich versetzt werden, ohne ein Unternehmen in Frankreich zu gründen?

Einen Mitarbeiter nach Frankreich zu versetzen, ohne eine dauerhafte rechtliche Präsenz einzurichten, mag komplex erscheinen, doch es gibt eine effiziente Lösung: den Status eines Unternehmens ohne Niederlassung in Frankreich (ESEF). Möchten Sie mehr erfahren?

Nutzen Sie den ESEF-Status, um Ihre Verfahren zu vereinfachen und Risiken zu minimieren

Der Status eines Unternehmens ohne Niederlassung in Frankreich (ESEF) ermöglicht es einem ausländischen Unternehmen, Mitarbeiter in Frankreich einzustellen und zu verwalten, ohne eine lokale juristische Einheit registrieren zu müssen. Ein ausländisches Unternehmen kann so Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen und den französischen Markt betreten, ohne eine dauerhafte Struktur (Tochtergesellschaft oder Niederlassung) und mit minimalen rechtlichen und administrativen Verpflichtungen.

Wenn Sie einen Ihrer Mitarbeiter versetzen müssen, um Ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich zu entwickeln oder auf Wunsch des Mitarbeiters (z. B. ein Expatriate, der nach Frankreich zurückkehren möchte, während er seinen Job behält), ist der ESEF-Status besonders geeignet, da er die folgenden Vorteile bietet:

  • Administrative Einfachheit: Der ESEF-Status vermeidet die Notwendigkeit, eine komplexe juristische Struktur zu schaffen, nur um einen oder zwei Mitarbeiter in Frankreich zu haben. Es sind lediglich Sozialerklärungen und die Zahlung von Beiträgen erforderlich.
  • Kostenersparnis: Alle Kosten im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Frankreich entfallen (z. B. Registrierungsgebühren).
  • Flexibilität: Dies ist die ideale Lösung für befristete Einsätze oder zur Bewertung von Möglichkeiten in Frankreich, bevor eine dauerhaftere Präsenz aufgebaut wird.

Melden Sie Ihr Unternehmen und Ihren Mitarbeiter bei der URSSAF an

Damit ein Mitarbeiter rechtlich als in Frankreich arbeitend gilt, muss er bei der URSSAF gemeldet werden, und Ihr Unternehmen muss sich über das Nationale Zentrum für Ausländische Unternehmen (CNFE) registrieren.

Beispielsweise muss der Arbeitgeber innerhalb von 8 Tagen vor der Einstellung eines Mitarbeiters eine Voranmeldung der Beschäftigung (DPAE) bei der URSSAF einreichen. Dieser Schritt ermöglicht die Meldung und Zahlung von Sozialbeiträgen für in Frankreich tätige Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber muss sich auch einem Zusatzrentenfonds anschließen und seinem Mitarbeiter eine kollektive Krankenversicherung anbieten. In einigen Fällen muss er sich auch einem Vorsorgefonds (zum Schutz der Mitarbeiter vor Risiken wie Tod, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Pflegebedürftigkeit) oder einem CIBTP-Fonds (spezieller Fonds zum Schutz von Bauarbeitern) anschließen. Zudem muss er sich einem arbeitsmedizinischen Zentrum anschließen.

Einhaltung der Verpflichtungen des französischen Arbeitsrechts

In Frankreich sind die Rechte der Mitarbeiter streng geregelt. Beim Transfer Ihres Mitarbeiters nach Frankreich muss der Arbeitsvertrag unter anderem Folgendes einhalten:

  • Die gesetzliche Arbeitszeit (35 Stunden pro Woche),
  • Den Mindestlohn (SMIC oder anwendbare Tarifverträge),
  • Urlaubsansprüche (5 Wochen pro Jahr),
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Sozial- und Steuerabgaben leisten

Obwohl der ESEF-Status ausländische Unternehmen von vielen Formalitäten und Steuern befreit, müssen Sie bestimmte obligatorische steuerliche und soziale Verpflichtungen erfüllen. Konkret bedeutet dies:

  • Die Meldung und Zahlung von Sozialabgaben,
  • Die Verwaltung des Quellensteuerabzugs für die Einkommensteuer der Mitarbeiter.

Wenn Sie erwägen, einen Mitarbeiter nach Frankreich zu versetzen, wird empfohlen, sich von erfahrenen Fachleuten unterstützen zu lassen, die Ihnen helfen, die administrativen Herausforderungen zu meistern und die Einhaltung der französischen Gesetzgebung zu gewährleisten. Bereit für den nächsten Schritt? Kontaktieren Sie uns, um von unserem Fachwissen und unserer individuellen Unterstützung zu profitieren, damit Sie den ESEF-Status optimal nutzen und einen Mitarbeiter sorgenfrei nach Frankreich versetzen können.

Projinvest Services
24 rue Feydeau 75002
Paris - FRANCE
Tél : +33 1 42 22 07 10
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