Die Globalisierung des Arbeitsmarkts hat für französische Fachkräfte ungeahnte Horizonte eröffnet. Heute kann ein in Berlin, London, São Paulo oder Tokio ansässiges Unternehmen problemlos ein Talent einstellen, das in Paris, Lyon oder Bordeaux lebt — ohne dass dieses seine Koffer packen müsste. Dieses Szenario, das lange Zeit aus rechtlicher und administrativer Sicht komplex war, wird durch einen noch wenig bekannten Mechanismus ermöglicht: den Status des Unternehmens ohne Niederlassung in Frankreich (ESEF).
Was ist der ESEF-Status?
Der ESEF-Status ermöglicht es einem ausländischen Unternehmen, in Frankreich tätig zu sein und dort Mitarbeiter einzustellen, ohne eine Niederlassung, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Frankreich zu haben.
Das ausländische Unternehmen kann sich bei den französischen Sozialversicherungsträgern (URSSAF, Rentenversicherungen, Vorsorgeeinrichtungen) registrieren lassen, um in Frankreich legal einen Mitarbeiter beschäftigen zu können, ohne dafür eine Rechtsstruktur auf dem Territorium zu gründen.
Die Registrierung ermöglicht es, eine SIRET-Nummer zu erhalten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu entrichten und eine dem französischen Arbeitsgesetz entsprechende Gehaltsabrechnung auszustellen.
Welche Vorteile bietet der ESEF-Status für den Arbeitnehmer?
Für einen Arbeitnehmer, der von Frankreich aus für ein ausländisches Unternehmen tätig sein möchte, bietet der ESEF-Status zahlreiche Vorteile, sowohl in Bezug auf die soziale Absicherung als auch auf den Alltag:
- Umfassender Sozialschutz: Der Arbeitnehmer, der von einem Unternehmen mit ESEF-Status eingestellt wird, genießt dieselben Schutzbedingungen wie ein Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rente usw.).
- Ein französischer Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer profitiert von einem unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) oder einem befristeten Arbeitsvertrag (CDD), der dem französischen Arbeitsrecht unterliegt, mit allen damit verbundenen Garantien.
- Aufenthalt in Frankreich bleibt erhalten: Der Arbeitnehmer verbleibt in Frankreich (Arbeit von zu Hause oder von einem anderen Ort auf dem französischen Territorium) und kann sein Profil bereichern, ohne das Land verlassen zu müssen.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Die Einführung des ESEF-Status erfordert mehrere administrative Schritte, die das ausländische Unternehmen unternehmen muss (häufig mit Unterstützung eines Spezialisten wie Projinvest Services):
- Grundsatzeinigung mit dem Arbeitgeber: Das Unternehmen bestätigt dem künftigen Arbeitnehmer seinen Willen, ihn in Frankreich einzustellen.
- Registrierung bei den Sozialversicherungsträgern: Der Arbeitgeber registriert sich bei der URSSAF, Pôle Emploi (France Travail) und den Zusatzrentenversicherungen.
- Unterzeichnung des Arbeitsvertrags: Ein dem französischen Recht entsprechender Vertrag wird erstellt, der die Stelle, das Gehalt, die Arbeitszeit und alle gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln enthält.
- Anmeldung des Arbeitnehmers bei den Sozialversicherungsträgern: Der ausländische Arbeitgeber meldet die Einstellung jedes Mitarbeiters in Frankreich bei der URSSAF an.
- Lohnbuchhaltung: Der Arbeitgeber erstellt monatlich die Gehaltsabrechnungen, meldet die Sozialabgaben und überweist diese.
- Arbeitsantritt: Der Arbeitnehmer nimmt seine Tätigkeit auf, mit demselben Status und denselben Rechten und Pflichten wie ein regulärer Arbeitnehmer in Frankreich.
Für welche Profile ist diese Option interessant?
Ein breites Spektrum an Fachkräften kann daran interessiert sein, einem ausländischen Unternehmen ihre Kompetenzen anzubieten und dabei in Frankreich zu bleiben (z. B. ein Ingenieur, ein Vertriebsleiter, ein HR-Experte, ein Fachberater usw.).
Grundsätzlich kann jede in Frankreich ansässige Fachkraft, deren Kompetenzen ein Unternehmen ohne rechtliche Präsenz auf dem Territorium interessieren, potenziell von dieser Regelung profitieren — vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist bereit, diese zu respektieren (was in der Regel die Begleitung durch einen Experten erfordert).
Wenn ein ausländisches Unternehmen Sie kontaktiert hat und Sie Fragen zu den konkreten Modalitäten einer Anstellung in Frankreich haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Dienste zu wenden.